ein neuer ferientyp: die herbstferien

Relativ rasch wurden die Herbstferien bundesweit eingeführt. Im heurigen Schuljahr ist es so weit!

Wie die Regelung funktioniert, haben unser Kolleg*innen der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft (UBG) übersichtlich dargestellt.

 

Wie funktioniert die Regelung?

Grundsätzlich fallen der Oster- und Pfingstdienstag als freie Schultage weg, weiters müssen (je nach Jahr unterschiedlich) schulautonome Tage für die Herbstferien verwendet werden. Im heurigen Schuljahr 20-21 braucht es 4 Tage für die Herbstferien zwischen dem 24.10. und 2.11.: somit müssen zwei schulautonome Tage herangezogen werden. Somit bleiben beispielsweise die zwei Feiertage zu Fronleichnam und Christi Himmelfahrt (von der Bildungsdirektion empfohlen) noch übrig.

Sollten weniger Tage für eine schulfreie Herbstwoche benötigt werden, darf die Schule diesen freigewordenen Tag wie bisher verwenden.

Eine gute Übersicht bietet die Unabhängige Bildungsgewerkschaft, die UBG. Hier gibt es das PDF mit den Herbstferienterminen der nächsten Jahre zum Download.

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Download
Herbstferien 2020 plus ubg.pdf
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