Unsere Stellungnahme zur Ausbildung NEU

Als Personalvertreter:innen und im Dienst stehende Plfichtschullehrer:innen nehmen wir die aktuellen Problemlagen in österreichischen Schulen hautnah wahr. Wir begrüßen die Zielsetzung, den Lehrberuf attraktiver zu machen und dem Lehrer:innenmangel entgegenzuwirken. Allein wir bezweifeln, dass dieses Ziel mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf erreicht werden kann.

Mit der hier geplanten Verkürzung und überstürzten Veränderung der Studienstruktur ohne gleichzeitiges Mitdenken von notwendigen dienstrechtlichen Änderungen wird eine Situation der Rechtsunsicherheit geschaffen, die nicht geeignet ist, den in den Erläuterungen angesprochenen sinkender Studienanfänger- und Studienanfängerinnenzahlen entgegenzuwirken. Eine unmittelbare Verbesserung in Hinblick auf den Personalmangel in den Schulen ist so nicht zu erwarten.

 

Praxis kann nicht im Hörsaal vermittelt werden:

 

Die Herausforderungen, mit denen Lehrpersonen an den Schulstandorten konfrontiert sind, erfordern gut ausgebildete, voll handlungsfähige Lehrkräfte. Unsere Schüler:innen verdienen professionelle Lehrkräfte und die im Dienst stehenden Kolleg:innen verdienen neu einsteigende Lehrpersonen, die auf den Beruf vorbereitet sind, die Aufgaben bewältigen und daher auch im Dienst bleiben. Praktische Erfahrungen, die Studierende als bereits im Dienst stehende Lehrer:innen sammeln, sind dafür nicht ausreichend. In den Dienst tretende Kolleg:innen bedauern durch die Bank, dass sie zu wenig praktische Ausbildung erhalten haben. Wir regen daher an, die Struktur des Studienkonzeptes so zu gestalten, dass der Bereich der ‚pädagogisch-praktischen Studien‘ klar definiert wird und der Praxis einen angemessener Umfang eingeräumt wird. Eine Anlehnung an die fixen Praxistage oder das Blockpraktikum aus dem früheren Lehramtsstudium wäre adäquat.

 

Expert:innen für Inklusive Pädagogik sind essentiell:

 

Wenngleich wir auf die Finanzierung einer ausreichenden Anzahl von Lehrpersonen für den inklusiven Bereich ohnehin noch warten, ist auf jeden Fall die Kürzung bzw. Verschiebung der Ausbildungsinhalte für Inklusive Pädagogik besorgniserregend. Wir geben zu bedenken, dass die zukünftigen Lehrpersonen spätestens nach Abschluss ihres Bachelorstudiums in den Dienst treten. Nach dem vorliegenden Entwurf ist es allerdings absehbar, dass zu diesem Zeitpunkt lediglich ein Bruchteil der Inhalte des Schwerpunktes Inklusive Pädagogik abgedeckt werden konnte. In welchem Zeitraum berufstätigen Studierenden der Masterabschluss möglich sein wird ist ungewiss. Diese sonderpädagogische Expertise, handlungsfähige Pädagog:innen werden an den Schulen dringend gebraucht. Wir regen an, die bedeutende Rolle, die diesen Lehrpersonen auch in der Koordination von professionellem Unterstützungspersonal zukommt, ernst zu nehmen und in der Gesamtkonzeption des Studiums entsprechen zu berücksichtigen.

 

Dienstrecht und Studienrecht:

 

In VBG und LVG werden als Anstellungserfordernisse Bachelorstudien mit 240 ECTS-punkten genannt, der vorliegenden Entwurf sieht 180 ECTS-punkte vor. Die Angleichung an die aktuelle Struktur und Dauer des Studiums sollte gleichzeitig geschehen. Die Zuordnungsvoraussetzungen nach §3 LVG sind ebenso anzupassen. Bezüglich § 12a GehG (Vorbildungsausgleich) wird eine fairer Ausgleich für jene Kolleg:innen anzustreben sein, die mit der längeren Ausbildung im gleiche Dienstrecht arbeiten.