Was ist da los, Herr Darabos?

Shame on you, Mr. Darabos!

 

Es ist nicht legitim, dass Eltern von Kindern mit Behinderungen zur Kasse gebeten werden! Im österreichweit gültigen SchOG geht es im § 5 um Schulgeldfreiheit. Der Besuch von öffentlichen Pflichtschulen ist demnach in Österreich unentgeltlich. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Lern- und Arbeitsmittel, Betreuung in Wohnheimen oder in besonderen Freizeitangeboten. Und damit wiederum sind definitiv nicht die gegenstandsbezogenen oder individuellen Lernzeiten in Gantagsschulen gemeint.

 

Gesetzliche Regelungen bergen grundsätzlich die Möglichkeit, dass man sie auch missachten kann. Gewisse Regeln zu missachten gilt als Kavaliersdelikt. Andere Regeln haben mit der Zeit einen Grad der Akzeptanz erreicht, der ihre Einhaltung weitgehend gewährleistet. Hat man noch vor zwei Jahrzehnten die g’sunde Watschn als unvermeidbar oder als harmloses Vergehen abgetan, so gibt es heute überwiegend Konsens darüber, körperliche Züchtigung von Kindern als nicht adäquates Erziehungsmittel einzuschätzen.

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention oder der sich daraus ergebende Nationale Aktionsplan Behinderung dürfte eine solche Akzeptanz nicht für sich verbuchen können. Die Gleichbehandlung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen anzuerkennen, würde nämlich bedeuten, dass es einem klar ist, dass damit zwangsläufig die Bereitstellung von unterstützenden Maßnahmen verbunden ist.

 

Im Burgenland wird die gesetzliche Vorgabe der Schulgeldfreiheit jetzt so interpretiert, dass sie ausschließlich für Kinder ohne besondere Bedürfnisse zu gewährleisten ist. Wer besondere Hilfestellungen oder Fördermaßnahmen braucht, wird zur Kasse gebeten.

 

Den Vorwurf Kinder mit Behinderungen zu benachteiligen weist Soziallandesrat Norbert Darabos allerdings laut Kurier vom 20.12. 2016 zurück, denn nicht der Schulbesuch für behinderte Kinder werde kostenpflichtig, sondern eine zusätzliche pflegerische Betreuung für Kinder mit Behinderungen, und das auch erst ab einem bestimmten Haushaltsnettoeinkommen. Familien die zwischen 2000 und 3500 Euro Einkommen haben, müssen drei Prozent davon für die Integrationshilfe zahlen, ab 3501 Euro sind es sechs Prozent. Finanziell schwache Haushalte hätten keinen Beitrag zu zahlen, bis auf die Prozente vom Pflegegeld. Hier geht es um die Integrationshilfen für behinderte Kinder in den Pflichtschulen. Bisher wurden 10 Prozent des Pflegegeldes bei einer Vormittagsbetreuung einbehalten, 20 Prozent bei einer ganztägigen Betreuung.

 

Es ist traurig, dass Landespolitiker auf die Idee kommen, die Schulgeldfreiheit auf Kinder ohne besondere Bedürfnisse einzugrenzen. Man sollte annehmen, dass allein Anstand und Solidarität gebieten, rechtliche Vorgaben, die der gleichberechtigen Partizipation dienen, mit besonderem Respekt zu behandeln. Weit gefehlt. Offenbar macht man im Burgenland den Versuch, auf Kosten von Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen zwei Millionen einzusparen.

 

Renate Brunnbauer

 

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