Zur KlassenschülerInnenhöchstzahl

 

Derzeit ist die KlassenschülerInnenhöchstzahl durch die Landesgesetzgebung, durch das POG (oö. Pflichtschulorganisationsgesetz §15) geregelt. Hier heißt es: „Die Zahl der Schüler und Schülerinnen in einer Klasse (der VS, NMS und PTS) darf 25 nicht übersteigen und soll 20 nicht unterschreiten;“ Die Möglichkeit der Überschreitung ist allerdings auch enthalten: „sofern aus besonderen organisatorischen oder pädagogischen Gründen ein Abweichen von der Klassenschülerhöchstzahlerforderlich ist, entscheidet hierüber die Bezirksverwaltungsbehörde nach Anhörung des Schulerhalters und des Landesschulrats.“ Und davon wird auch Gebrauch gemacht. Eine Einspruchsmöglichkeit ist nicht vorgesehen.

 

 

 

Wie viele Klassen bzw. Klassenvorstände das betrifft, wissen wir im Moment nicht. Wir kennen einzelne Berichte, wo die Entscheidung für übergroße Klassen gegen die Einwände der betroffenen KollegInnen gefällt worden ist. Auf unseren Antrag im ZA im Juni 2017 ist uns eine landesweite Information zugesichert worden. Die Anzahl der Klassen, die in diesem Schuljahr mit mehr als 25 Kindern geführt werden oder auch geführt werden müssen, ist dennoch zu Redaktionsschluss dieser Frühwarnung (noch) nicht bekannt.

 

 

 

Ab 1.9.2018 werden KlassenschülerInnenzahlen nicht mehr zentral geregelt. Das Bildungsreformgesetz legt diese Entscheidung in die Hände der SchulleiterInnen. Gesetzestext und Erläuterungen stellen sicher, dass die Ressourcenzuteilung nach den Regeln bis 31.8.2018 geschieht. D.h. konkret: Die Schulleitung darf entscheiden, dass Klassen mit mehr als 25 Kindern geführt werden. In diesem Fall erhält die Schule aber alle Ressourcen die bei Teilung(en) angefallen wären trotzdem. Diese Stunden stehen für die Umsetzung schulautonomer Maßnahmen zur Verfügung.

 

 

 

Gleichzeitig erfährt die Entscheidungsvollmacht der SchulleiterInnen eine Einschränkung: Die schulpartnerschaftlichen Gremien müssen eingebunden werden. Das bedeutet, dass mit dem Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss (in der PTS) das Einvernehmen hergestellt werden muss. Bis 6 Wochen vor Schulschluss (erstmals im Mai 2018) müssen dem SF/SGA die Klassen- und Gruppengrößen vorgelegt werden. Bei Nichteinvernehmen braucht es eine Zweidrittelmehrheit im SF/SGA, um die Einteilung zu beeinspruchen und bis 4 Wochen vor Schulschluss der Bildungsdirektion vorzulegen. Die Bildungsdirektion entscheidet bis Schulschluss im Einvernehmen mit der Landespersonalvertretung (Zentralausschuss).

 

 

 

Man kann sich also wehren. - Kann man sich wehren?

 

 

 

Betrachten wir die schulpartnerschaftlichen Gremien: Während in einem SGA neben Eltern und SchülerInnenvertreterInnen auch gewählte VertreterInnen der LehrerInnen mitwirken, sieht das Schulforum der Pflichtschulen vor, dass das die Klassenvorstände übernehmen. Diese sind natürlich nicht gewählt. Klassenvorstand wird man durch die Diensteinteilung. Es ist außerdem traditionell so, dass in Schulforen kaum Entscheidungen gegen die Leiter/die Leiterinnen getroffen werden.

 

 

 

Gedankenspiel: Ein(e) LehrerIn wird trotz nachdrücklicher Einwände als KV für eine übergroße Klasse im kommenden Schuljahr eingeteilt. Alle weiteren LehrerInnen (Klassenvorstände) im Schulforum sind selber nicht betroffen und haben auch keinen Auftrag, allgemein solidarisch für die LehrerInnenschaft an ihrer Schule einzutreten. Wird so ein Schulforum mit der Tradition brechen und gegen den Willen des Leiters/der Leiterin entscheiden?

 

 

 

 

 

 

Unserer Überzeugung nach sind die schulautonomen Chancen und Möglichkeiten, die sich aus der Überschreitung der 25er- Grenze ergeben nur dann positiv zu sehen, wenn eine echte Einigung am Standort zugrunde liegt. Wir werden uns verstärkt zusammenreden müssen, damit die Diskussionen unter den KollegInnen der Schulstandorte auf der Basis von Fairness und Solidarität geführt werden. Das Schulforum erhält eine verstärkte Bedeutung. Nutzen wir unsere Mitsprachemöglichkeiten, sie sind ohnehin überschaubar!

 

Renate Brunnbauer

 

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