Freie Meinung in der Schule?

 

Darf man im Unterricht seine politische Meinung äußern, bzw. sind politische Referenten erlaubt?

 

Die Antwort ist JA, aber man darf keine politische Werbung machen.

 

Auch sind politische Referenten ausdrücklich erwünscht.

Grundlage dafür ist der Grundsatzerlass 2015, Unterrichtsprinzip Politische Bildung

Der Grundsatzerlass vom Jahr 1978 wurde im Sinne einer zeitgemäßen Politikdidaktik 2015 aktualisiert.

Link zum Grundsatzerlass 2015 auf der Homepage der Bildungsministeriums:

https://www.bmb.gv.at/ministerium/rs/2015_12.html

 

Die letzten drei Abschnitte besagen:

Eine besondere Rolle kommt bei der Umsetzung Politischer Bildung der Begegnung mit Personen und Institutionen des Politischen (Politik, Interessensvertretungen, NGOs, Bürgerinitiativen, Medien, etc.) zu. Die Einbeziehung externer Akteure/Akteurinnen bzw. Anbieterinnen und Anbieter Politischer Bildung hat einen wichtigen Mehrwert, da Schule kein abgeschlossener, sondern immer in ein konkretes gesellschaftliches Umfeld eingebetteter Bereich ist.

Meinungsfreiheit und eine demokratische Diskussionskultur im Unterricht bedeuten für Pädagoginnen und Pädagogen eine besondere Verantwortung. Dies erfordert neben einer didaktischen Aufbereitung und dem Abbilden von Kontroversen aus Politik und Gesellschaft im Unterricht auch das Zulassen und Fördern von Gegenpositionen und deren Begründung (Kontroversitätsgebot) sowie mitunter die Offenlegung persönlicher Meinungen. Keinesfalls dürfen Lehrkräfte Politische Bildung zum Anlass einer Werbung für ihre persönlichen politischen Auffassungen oder Einstellungen machen (Überwältigungsverbot), wenngleich es zulässig erscheint, als Lehrperson situationsbedingt ein eigenes politisches Urteil abzugeben. Lehrende haben darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler ein selbstständiges Urteil gewinnen (Analysefähigkeit), eine kritisch-abwägende Distanz aufrechterhalten können und abweichende Stellungnahmen oder Meinungen keinesfalls diskreditiert werden

Politische Bildung ist kein begrenzter Prozess, da auch ihr Betrachtungsgegenstand – die Politik und die Gesellschaft als Ganzes – stets in Veränderung ist. Eine wesentliche Aufgabe bei der Umsetzung von Politischer Bildung kommt deshalb der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrpersonen zu.

Wichtig ist noch der Beutelsbacher Konsens zu erwähnen.

 

Beutelsbacher Konsens

http://www.politik-lernen.at/dl/oOnKJKJKonkmNJqx4KJK/Beutelsbacher_Konsens.pdf

 

Legt die Grundprinzipien der Politischen Bildung fest:

  • Überwältigungsverbot

  • Kontroversitätsgebot

  • SchülerInnen-Zentriertheit

 

Der „Beutelsbacher Konsens“ steht am Beginn des gegenwärtigen Paradigmas in der Politischen Bildung, in dem die „Mündigkeit“ des jungen Menschen in den Mittelpunkt der didaktischen Bemühungen gestellt wird:

 

Der Schüler / die Schülerin sollte in einer demokratischen Gesellschaft keine vorgefertigten politischen Denkmuster übernehmen, sondern in kritischer Reflexion verschiedener Standpunkte selbstständig zu politischen Urteilen gelangen sowie seine / ihre eigenen Interessen erkennen und verantwortungsbewusst vertreten. Damit hebt sich dieses Paradigma von der vorangegangenen Intention politischer Bildung ab, im Rahmen einer „Staatsbürgerkunde“ gewissermaßen Herrschaftslegitimation zu betreiben oder durch politische Mission eine ideologische Haltung, eine politische „Wahrheit“ durchzusetzen.

 

Vgl. Sander, Wolfgang: Theorie der politischen Bildung: Geschichte –

didaktische Konzeptionen – aktuelle Tendenzen und Probleme, in: Derselbe

(Hrsg.): Handbuch Politische Bildung, Schwalbach / Taunus 2005, S. 13-48

Albert Hinterberger

 

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